Mehr als vermessen!

Komplexe Leistungen aus einer Hand.

Wir sind Ihr Partner bei allen Fragen und Aufgaben im Bereich Projektierung und Vermessung von Ver- und Entsorgungsnetzen sowie Telekommunikationssystemen.

Von der Planung bis zur Abnahme – Bei uns erhalten Sie alle gewünschten Leistungen aus einer Hand!

Umweltfachliche Planung und Begleitung

Wir begleiten Sie bei der Realisierung Ihrer Projekte gerne auch mit umweltfachlichen Planungen.

Hierbei bieten wir Ihnen folgende Leistungssparten an:

Naturschutzrechtliche Genehmigungsplanung

Die Qualität der naturschutzrechtlichen Genehmigungsplanung hat großen Einfluss auf die rechtliche, zeitliche und materielle Realisierbarkeit von Projekten. Mit unserer Erfahrung und unserem Know-how unterstützen wir Sie gerne und bieten Ihnen u. a. folgende Leistungen an:

  • Umweltverträglichkeitsstudien bzw. -untersuchungen (UVS/UVU)
  • Antrag auf Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
  • Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP)
  • Eingriffs-Ausgleichs-Pläne (E-A-P)
  • Landschaftspflegerische Ausführungspläne (LAP)

Gutachten

Die Erstellung von Fachgutachten hat in der letzten Dekade durch den Vollzug der europäischen Gesetzgebung insbesondere zur FFH-Richtlinie und dem Artenschutz ein besonderes Gewicht hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit von Projekten als auch von möglichen zeitlichen Einschränkungen und der Umsetzung von Nebenbestimmungen bekommen.

Die erfolgreiche Umsetzung mittlerer und großer Vorhaben sind i. d. R. ohne spezielle Fachgutachten nicht mehr möglich.

Wir bieten Ihnen die qualitäts- und projektgerechte Erstellung von folgenden Fachgutachten an:

  • FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (FFH-VU / FFH-VP) bzgl. EU-Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie)
  • Vorprüfung auf Verträglichkeit mit der FFH-Richtlinie (FFH-Vorprüfung)
  • Artenschutzrechtliche Antragsunterlagen gemäß § 44 BNatSchG (artenschutzrechtliches Fachgutachten bzw. spezielle artenschutzrechliche Prüfung/Untersuchung, saP)

Ökologische Baubegleitung

Die ökologische Baubegleitung sichert die Umsetzung von behördlich festgelegten naturschutzfachlichen Maßnahmen ab. Weiterhin werden in diesem Rahmen i. d. R. evtl. notwendige Änderungen mit den Behörden abgestimmt und beantragt. Dadurch kann die ökologische Baubegleitung maßgeblich an der reibungsarmen und zeitgerechten Durchführung der Baumaßnahme mitwirken.

Folgende Leistungen bieten wir Ihnen hierzu an

  • Ökologische Bauüberwachung bzw. Baubegleitung (ÖBÜ/ÖBB) auf der Baustelle
  • Umsetzung von Amphibienschutzmaßnahmen nach der MAmS 2000
  • Eingriffsrelevante Bilanzierung und Dokumentation
  • Monitoring hinsichtlich planungsrelevanter Arten
  • Erstellung von naturschutzrechtlichen Änderungsanträgen während der Bauphase

Beratung

Durch eine zielgerichtete Beratung können Projekte frühzeitig auf den richtigen Weg gebracht und ggf. vorhandene Risiken sachgerecht eingeschätzt werden.

Wir beraten Sie gerne zu vielfältigen Fragestellungen und hoffen, Ihrem Vorhaben damit entscheidende Impulse geben zu können.

Insbesondere hinsichtlich:

  • Machbarkeitsbewertung von Vorhaben hinsichtlich ihrer naturschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit
  • Erörterung naturschutzrechtlicher Fragestellungen
  • Beratung zu Thematiken des Naturschutzes und der Landschaftsökologie
  • Erstellung von Ökokonten und Flächenpools

Leitungsrecht

Für den Bau und den Betrieb Ihrer Anlagen sind Leitungsbetreiber zwingend darauf angewiesen, Grundstücke Dritter zu nutzen. Zur Einholung der notwendigen Leitungsrechte sind grundsätzlich Verhandlungen mit den jeweiligen Grundstückseigentümern zu führen. Unsere Leistungen hierzu umfassen:

  • Ermittlung von Grundstückseigentümern
  • Durchführung von Grundstücksverhandlungen
  • Aufstellung und Fortschreibung von Grundstücksverzeichnissen
  • Veranlassung von Grundbucheinträgen
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Erstellung der Dokumente für Verfahren nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz

Sicherheitskoordination

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) sieht die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) für Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben vor. Diese beinhalten die Festlegung, Koordination und Überwachung der Einhaltung erforderlicher Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Die Leistungen eines Koordinators sind in der „Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 30“ (RAB 30) beschrieben.

Bereits in der Planungsphase unterstützen und beraten wir Sie bei der Berücksichtigung und Koordinierung von Arbeitsschutzmaßnahmen, einschließlich dem aufzeigen eventueller Sicherheits- und Gesundheitsrisiken und Maßnahmen zu deren Vermeidung. Die Ankündigung des Bauvorhabens bei der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde, Erarbeitung eines auf das Bauvorhaben abgestimmten Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGePlan) sowie die Erstellung der „Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage“ gehören ebenso zu unseren Leistungen in der Planungsphase wie die Einholung und/oder Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilungsanalysen (GBA).

Während der Ausführungsphase unterstützen wir Sie bei der Koordinierung der einzelnen Gewerke bezüglich des Arbeitsschutzes, Durchsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen, ständige Kontrollen der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und die Protokollierung der sicherheitsrelevanten Mängel und deren Abstellung.

Erstellung technischer Dokumente und Unterstützung des technischen Sicherheitsmanagements

Die Anforderungen des Gesetzgebers an die Dokumentation von Betriebsabläufen von Netzbetreibern haben sich deutlich verschärft. Gleichzeitig wurde auch das technische Regelwerk der Verbände der Versorgungswirtschaft ergänzt. Beispiele hierfür sind neue technische Vorschriften für die Einspeisung von Biogas in das Versorgungsnetz oder die in der Gashochdruckleitungsverordnung aufgenommene Pflicht der Etablierung eines technischen Sicherheitsmanagement.

Gerne unterstützen wir Sie bei folgendem:

  • Erstellung technischer Dokumente und der Etablierung und Prüfung von Betriebsabläufen.
  • Erstellung von Bau- und Betriebsanweisungen
  • Prüfung von IT-Sicherheitsanforderungen nach EnWG, § 11, (1a)
  • Zulassungsverfahren gemäß § 49 EnWG (technische Anforderungen an Energieanlagen)
  • Prüfung von Sicherheitsmaßnahmen, Bewertung von Betriebsabläufen und Unterstützung bei der Vorbereitung der Zertifizierung des technischen Sicherheitsmanagements (TSM)

Kontakt

ECB GEO PROJECT GmbH

Herbert-Bayer-Str. 6
13086 Berlin

Fon: +49 (0) 30 - 47 90 86 0
Fax: +49 (0) 30 - 47 90 86 11
Mail: info@ecbgmbh.de

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!