Leitungsrecht
Für den Bau und den Betrieb Ihrer Anlagen sind Leitungsbetreiber zwingend darauf angewiesen, Grundstücke Dritter zu nutzen. Zur Einholung der notwendigen Leitungsrechte sind grundsätzlich Verhandlungen mit den jeweiligen Grundstückseigentümern zu führen. Unsere Leistungen hierzu umfassen:
- Ermittlung von Grundstückseigentümern
- Durchführung von Grundstücksverhandlungen
- Aufstellung und Fortschreibung von Grundstücksverzeichnissen
- Veranlassung von Grundbucheinträgen
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Erstellung der Dokumente für Verfahren nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz

