Sicherheitskoordination
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) sieht die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) für Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben vor. Diese beinhalten die Festlegung, Koordination und Überwachung der Einhaltung erforderliche Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Die Leistungen eines Koordinators sind in der „Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 30“ (RAB 30) beschrieben.
Bereits in der Planungsphase unterstützen und beraten wir Sie bei der Berücksichtigung und Koordinierung von Arbeitsschutzmaßnahmen, aufzeigen eventueller Sicherheits- und Gesundheitsrisiken und Maßnahmen zu deren Vermeidung. Die Ankündigung des Bauvorhabens bei der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde, Erarbeitung eines auf das Bauvorhaben abgestimmten Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) sowie die Erstellung der „Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage“ gehören ebenso zu unseren Leistungen in der Planungsphase wie die Einholung und/oder Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilungsanalysen (GBA).
Während der Ausführungsphase unterstützen wir Sie bei der Koordinierung der einzelnen Gewerke bezüglich des Arbeitsschutzes, Durchsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen, ständige Kontrollen der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und die Protokollierung der sicherheitsrelevanten Mängel und deren Abstellung.

