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Gutachten

Die Erstellung von Fachgutachten hat in der letzten Dekade durch den Vollzug der europäischen Gesetzgebung insbesondere zur FFH-Richtlinie und dem Artenschutz ein besonderes Gewicht hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit von Projekten als auch von möglichen zeitlichen Einschränkungen und der Umsetzung von Nebenbestimmungen bekommen.

Die erfolgreiche Umsetzung mittlerer und großer Vorhaben sind i. d. R. ohne spezielle Fachgutachten nicht mehr möglich.

Wir bieten Ihnen die qualitäts- und projektgerechte Erstellung von folgenden Fachgutachten an:

  • FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (FFH-VU / FFH-VP) bzgl. EU-Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie)
  • Vorprüfung auf Verträglichkeit mit der FFH-Richtlinie (FFH-Vorprüfung)
  • Artenschutzrechtliche Antragsunterlagen gemäß § 44 BNatSchG (artenschutzrechtliches Fachgutachten bzw. spezielle artenschutzrechliche Prüfung/Untersuchung, saP)